D-TRUST TSE Modul V1.0
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass am 13. Oktober 2022 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben eine Übergangsregelung für den Einsatz der D-TRUST TSE Modul V1.0 veröffentlicht hat.
Demnach darf diese TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden.
Wichtig: Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben anbei.
Aktuell bewerten wir den weiteren Inhalt des Schreibens, um nachfolgend die weiteren Schritte mit unseren Kunden zu besprechen.
Anbei das Schreiben und hier der Link zum BMF: