D-TRUST TSE Modul V1.0

wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass am 13. Oktober 2022 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Schreiben eine Übergangsregelung für den Einsatz der D-TRUST TSE Modul V1.0 veröffentlicht hat.

Demnach darf diese TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden.

Wichtig: Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben anbei.

Aktuell bewerten wir den weiteren Inhalt des Schreibens, um nachfolgend die weiteren Schritte mit unseren Kunden zu besprechen. 

Anbei das Schreiben und hier der Link zum BMF:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2022-10-13-uebergangsregelung-fuer-den-einsatz-der-TSE-version-1-der-firma-cv-cryptovision-GmbH.html