D-Trust TSE-Modul 1.0: Zertifikatssperrung

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Wie bekannt, besitzt das D-Trust TSE-Modul 1.0 seit dem 7. Januar 2023 nicht mehr die notwendige Betriebserlaubnis gemäß Abgaben- und Kassensicherungsverordnung.

Die D-Trust hat uns informiert, dass auf Anordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)  die digitalen Zertifikate der betroffenen TSE-Module in einer gesonderten Sperrliste vermerkt wurden. Hintergrund: Jedes Modul enthält ein digitales Zertifikat, das für die digitale Signatur der Kassenvorgänge notwendig ist und zur Gültigkeitsprüfung durch die Finanzbehörden genutzt wird.

Für den durch das Bundesministerium der Finanzen gestatteten Weiterbetrieb der TSE-Module hat dies keinerlei technische Auswirkungen. Die Kassensicherung erfolgt mit dem D-Trust Modul 1.0 bis zum 31. Juli 2023 ohne Unterbrechung weiter.

Die Listung der Zertifikate in einer Sperrliste ist nur für den Fall einer Steuerprüfung der Kassenbetreiber und ihrer Kassenumsätze relevant. In einem solchen Fall bekommt der Steuerprüfer des Finanzamtes in der Prüfsoftware der Finanzverwaltung einen Hinweis, dass die eingesetzten Zertifikate „gesperrt“ sind.

Durch die Nichtbeanstandungsregelung des BMF hat die Sperrmeldung für die steuerpflichtigen Kassennutzer jedoch keinerlei negative Konsequenzen – vorausgesetzt, die Nutzer haben ihrem Finanzamt wie vorgesehen gemeldet, das TSE-Modul 1.0 weitergenutzt wird.

 Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Customer Success Team