Wichtiges Update – Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1.0 / Cryptovision

fiskaltrust.Germany

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir durch das BMF über eine Verlängerung der Übergangsfrist zum Austausch der TSE-Module bis zum 31. Juli 2024 informiert wurden. 

Bitte beachten Sie: Der Austausch, der nicht mehr zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ist, spätestens ab der Zertifizierung der TSE-Version 2 der Firma cv cryptovision GmbH umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen sind unverzüglich zu erfüllen. Soweit die Übergangsregelung in Anspruch genommen und dem zuständigen Finanzamt schriftlich oder elektronisch angezeigt wurde, werden für den Zeitraum bis zum 31. Juli 2024 keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE, gezogen. 

Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie als .pdf Dokument / Download unter folgendem Link Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 

Sollten Sie Rückfragen zu diesem Thema haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht unser Customer Success Team unter support@fiskaltrust.de oder sales@fiskaltrust.de zu kontaktieren. 

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